Wir haben die richtige Therapie, in ihrer gewohnten Umgebung.
Die ambulante Rehabilitation nach den BAR-Rahmenempfehlungen der gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger versteht sich als eigenständige Betreuungsform in Ergänzung zum stationären Rehabilitationsspektrum mit dem Vorteil der Wohnortnähe.
Die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten und örtlichen Nachsorgestrukturen werden erleichtert.
Das interdisziplinäre Reha-Team umfasst Fachärzte für Orthopädie, Krankengymnasten, Masseure/medizinische Bademeister, Diplomsportlehrer, Ergotherapeuten, Psychologen, Ernährungsberater und Sozialarbeiter.
Vorteile der Ambulanten Reha
- Wohnortnähe
- Einbindung von Partnern/ Angehörigen in die Therapie
- Neibehaltung sozialer Kontakte
- „Heimschläfer“
- Nähe zum Arbeitsplatz bei
beruflicher Wiedereingliederung
Das rehabilitative Angebot beinhaltet neben vorrangig aktiven, funktionell übenden Therapieformen auch gesundheitsfördernde Schulungen, Diät- und Ernährungsberatungen und Entspannungstraining.
Ein Rehabilitationsfachberater des Rentenversicherungsträgers begleitet den Rehabilitationsprozess und berät hinsichtlich berufsfördernder Leistungen.
Hauptziel der durchgeführten Rehabilitation ist der Erhalt, die Verbesserung bzw. die Wiedererlangung der Erwerbstätigkeit, welche durch chronische Erkrankungen des Bewegungs- und Haltungsapparates häufig und tiefgreifend bedroht ist.
Teilziele sind somit unter anderem die Funktionsverbesserung beeinträchtigter Organsysteme, die Ausdauersteigerung, die Unterstützung der Krankheitsbewältigung und die Entwicklung von Strategien zur Kompensation von Behinderung, die positive Beeinflussung gesundheitsschädlicher Lebensgewohnheiten sowie von Risikofaktoren und nicht zuletzt die Minderung psychosozialer Belastungen.
Unter der Federführung des verantwortlichen Arztes werden Verlauf und Ergebnis der Rehabilitation unter der Berücksichtigung der Eigensituation dokumentiert. Der Entlassungsbericht beinhaltet die abschließende sozialmedizinische Beurteilung mit Angaben zur Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben mit erforderlichen Anregungen für nachgehende Leistungen, wie die Prüfung berufsfördernder Maßnahmen, um Rehabilitationserfolge zu sichern.